BPOLD-BBS: Urlaubszeit – Reisezeit: Hinweise der Bundespolizei zum Ferienstart in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

18.07.2016 – 11:10
BPOLD-BBS: Urlaubszeit - Reisezeit: Hinweise der Bundespolizei zum Ferienstart in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
Hinweise der Bundespolizei zur Ferienzeit

Bad Bramstedt (ots) - Reisen ins Ausland:

In wenigen Tagen beginnen auch in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die Sommerferien und damit für viele eine Urlaubsreise ins benachbarte Ausland.

Die Freude ist groß, die Koffer sind gepackt und an der Grenze oder dem Flughafen merkt man plötzlich, dass der Ausweis abgelaufen ist oder daheim auf dem Küchentisch liegt. Eine unangenehme Situation.

Damit alle Reisenden entspannt an ihr Ziel gelangen, gibt die Bundespolizei folgende Reisehinweise:

   - Bei Auslandsreisen, auch innerhalb der Europäischen Union, gilt       die Verpflichtung, ein Grenzübertrittsdokument mitzuführen. 
   - Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Reisedokumente noch gültig       sind. Die Bürgerbüros oder Ordnungsämter der Städte und       Gemeinden beraten Sie gern. 
   - Für bestimmte Staaten ist ein Reisepass oder gar ein Visum       vorgeschrieben. 
   - Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die       Einreisevoraussetzungen Ihres jeweiligen Ziellandes. Genaue       Informationen hierüber erhalten Sie  u.a. über die Homepage des       Auswärtigen Amtes. 
   - Auch Kinder benötigen bereits ab deren Geburt ein eigenes       Reisedokument für Reisen ins Ausland. 
   - In bestimmten Fällen kann Ihnen die Bundespolizei weiterhelfen       und einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Hierfür ist es      jedoch Voraussetzung, dass das Zielland dieses Dokument       anerkennt. Informieren Sie sich bitte über diesen       kostenpflichtigen Service (8 Euro) bei Ihrer nächsten       Bundespolizeidienststelle.  Staatsangehörige von       Mitgliedsstaaten der EU, EWR und der Schweiz oder eines der       Staaten, die im Anhang II der Verordnung (EG) Nr.: 539/2001 des       Rates vom 15.03.2001 aufgeführt sind, können zur Vermeidung       einer unbilligen Härte gem. § 13 Aufenthaltsverordnung einen       Notreiseausweis erhalten. Die Gebühr für die Ausstellung des       Notreiseausweises an ausländische Staatsangehörige beträgt 25       Euro. 
   - An Bord von Flugzeugen dürfen aus Sicherheitsgründen bestimmte       Gegenstände, wie z.B. Waffen, Pyrotechnik oder       Campinggaskartuschen nicht - oder nur unter strengen Auflagen -       mitgenommen werden. 
   - Beachten Sie bitte auch die Bestimmungen bei der Beförderung von      Flüssigkeiten im Handgepäck. 
   - Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt stehen. Nehmen       Sie, auch auf der Rückreise, kein Gepäck oder Gegenstände von       Ihnen unbekannten Personen mit. Die wichtigsten       Verhaltensregeln: Tragen Sie Geld, Kreditkarten, Papiere und       sonstige Wertgegenstände immer in verschiedenen verschlossenen       Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper. Handtaschen      tragen Sie bitte vor dem Körper oder unter den Arm geklemmt.       Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, ein Geldgürtel oder eine am      Gürtel angekettete Geldbörse sind zudem eine sinnvolle       Alternative, um Taschendieben keine Chance zu geben. 
   - Checken Sie Ihr Gepäck frühzeitig bei der Fluggesellschaft ein       und begeben Sie sich unmittelbar danach zur Fluggastkontrolle.       Sie entgehen somit unnötigen Wartezeiten an den Schaltern und       Kontrollstellen. 
   - Bei Fragen berät Sie die Bundespolizei über die kostenlose       Hotline 0800 6 888 000. 

Bahnanlagen sind kein Abenteuerspielplatz:

Die Bundespolizei bittet an dieser Stelle aber auch alle Erziehungsberechtigten, ihre Kinder in der Ferienzeit zu Hause vor unüberlegtem Handeln zu schützen. Dazu gehört auch das Spielen an oder auf Bahnanlagen. Insbesondere während der Ferienzeiten wird die Bundespolizei wegen spielender Kinder am oder im Gleis häufig zu Einsätzen gerufen wird.

Auch das derzeit in allen Medien präsente Spiel "Pokémon GO" kann dazu führen, dass Kinder und Jugendliche in einer Art "Jagdfieber" Gefahren an oder auf Bahnanlagen unterschätzen und die vermeintliche Abkürzung über die Gleisanlagen wählen wollen. Sprechen sie bitte mit ihren Kindern und machen Sie sie auf die bestehenden Gefahren aufmerksam.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Raaberg 6
24576 Bad Bramstedt
Matthias Menge
Telefon: 04192-502-1010 o. Mobil: 0170/5524591
Fax: 04192-502-9020
E-Mail: matthias.menge (a) polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
- der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.

Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.