Gelsenkirchen (ots) - Bereits im Dezember 2015 war eine 61-jährige Gelsenkirchenerin vom zuständigen Amtsgericht in Gelsenkirchen zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt worden. Die Gelsenkirchenerin hatte im Rahmen ihrer Vernehmungen nachweislich falsche Angaben in Bezug auf das Verhalten der eingesetzten Polizeibeamten in dem polizeilichen Einsatz vom 01.01.2015 in der Jakobstraße in Gelsenkirchen Bismarck gemacht (s. hierzu: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/2920172. Diese Angaben hatte sie auch gegenüber den zahlreichen Vertretern der örtlichen und überörtlichen Meiden gemacht. Die 61-Jährige hatte zunächst Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Im Verlauf der nun folgenden Verhandlung am 07.06.2016 vor dem Landgericht in Essen zog sie ihren Antrag zurück.
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