Wilhelmshaven (ots) -
Seit Ende letzter Woche machen Polizeibeamtinnen und beamte im Landkreis Friesland und in der Stadt Wilhelmshaven vermehrt die gleichen Beobachtungen: Menschen, die mit dem Handy in der Hand dem Smartphone-Spiel "Pokémon GO" nachgehen und sich dafür zum Teil auch in größeren Gruppen zusammenfinden. Eine derartige Ansammlung führte am vergangenen Wochenende am Wilhelmshavener Südstrand zu dem ersten Polizeieinsatz, der in diesem Zusammenhang registriert wurde. Wie bereits berichtet, versammelten sich dort am Samstag in der Zeit zwischen 22:00-22:50 Uhr ca. 50 Personen, die mit ihren Smartphones animierte Fabelwesen jagen wollten. Hierdurch fühlten sich Gäste eines anliegenden Hotels gestört. Nachdem die Beamten die Pokémon-Jäger zur Ruhe ermahnten, konnten diese anschließend ihre Monsterjagd fortsetzen. Weitere Einsätze, die im Zusammenhang mit dem Smartphone Spiel stehen, sind der Polizei für den hiesigen Zuständigkeitsbereich nicht bekannt. Polizeihauptkommissar Dominik Tjaden, Beauftragter für Verkehrssicherheit in der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, rät: "Beachten Sie die Spielregeln in der realen Welt, damit der Spielspaß nicht ins Abseits gerät!" Damit die Spielfreude für Groß und Klein keinen Abbruch erleidet, appelliert die Polizei an die Vernunft der Spielerinnen und Spieler, die reale Umgebung mit den tatsächlich existenten Gefahren nicht aus den Augen zu verlieren und achtsam zu sein. Das unzulässige und sorglose Überqueren einer Fahrbahn zu Fuß oder mit dem Fahrrad als auch das abrupte Abbremsen als Autofahrer kann verheerende Folgen haben. Für Radfahrer und PKW-Fahrer gilt: Die Handynutzung, auch bereits das Halten des Handys, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Radfahrer können mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro rechnen. PKW-Fahrer hingegen erwartet bereits ein Bußgeldverfahren, d.h. 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wer beim Tippen mehrfach erwischt wird, dem droht sogar ein Fahrverbot. Aber auch Fußgänger können bei einem Fehlverhalten, das zu einem Unfall führt, belangt werden. Neben der Beachtung der Verkehrssicherheit sollten weiterhin die Besitz- und Eigentumsverhältnisse Anderer akzeptiert werden. D.h. auf das Betreten fremder Grundstücke kann eine Anzeige wegen Hausfriedenbruch folgen. Bei Kindern und Jugendlichen sollten insbesondere die Eltern den Spielspaß ihrer Schützlinge begleiten und auf die Gefahren hinweisen.
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Janina Schäfer
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
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