POL-WHV: Spielregeln in der realen Welt beachten: Polizei warnt vor Unachtsamkeit

19.07.2016 – 08:27

Wilhelmshaven (ots) -

 Seit Ende letzter Woche machen Polizeibeamtinnen und beamte im  Landkreis Friesland und in der Stadt Wilhelmshaven vermehrt die  gleichen Beobachtungen:   Menschen, die mit dem Handy in der Hand dem Smartphone-Spiel "Pokémon GO" nachgehen und sich dafür zum Teil auch in größeren Gruppen  zusammenfinden.   Eine derartige Ansammlung führte am vergangenen Wochenende am  Wilhelmshavener Südstrand zu dem ersten Polizeieinsatz, der in diesem Zusammenhang registriert wurde.  Wie bereits berichtet, versammelten sich dort am Samstag in der Zeit  zwischen 22:00-22:50 Uhr ca. 50 Personen, die mit ihren Smartphones  animierte Fabelwesen jagen wollten. Hierdurch fühlten sich Gäste  eines anliegenden Hotels gestört. Nachdem die Beamten die  Pokémon-Jäger zur Ruhe ermahnten, konnten diese anschließend ihre  Monsterjagd fortsetzen. Weitere Einsätze, die im Zusammenhang mit dem Smartphone Spiel stehen, sind der Polizei für den hiesigen  Zuständigkeitsbereich nicht bekannt.  Polizeihauptkommissar Dominik Tjaden, Beauftragter für  Verkehrssicherheit in der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland,  rät:   "Beachten Sie die Spielregeln in der realen Welt, damit der Spielspaß nicht ins Abseits gerät!"   Damit die Spielfreude für Groß und Klein keinen Abbruch erleidet,  appelliert die Polizei an die Vernunft der Spielerinnen und Spieler,  die reale Umgebung mit den tatsächlich existenten Gefahren nicht aus  den Augen zu verlieren und achtsam zu sein. Das unzulässige und  sorglose Überqueren einer Fahrbahn zu Fuß oder mit dem Fahrrad als  auch das abrupte Abbremsen als Autofahrer kann verheerende Folgen  haben.  Für Radfahrer und PKW-Fahrer gilt: Die Handynutzung, auch bereits das Halten des Handys, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Radfahrer  können mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro rechnen. PKW-Fahrer  hingegen erwartet bereits ein Bußgeldverfahren, d.h. 60 Euro und  einen Punkt in Flensburg. Wer beim Tippen mehrfach erwischt wird, dem droht sogar ein Fahrverbot.   Aber auch Fußgänger können bei einem Fehlverhalten, das zu einem  Unfall führt, belangt werden.  Neben der Beachtung der Verkehrssicherheit sollten weiterhin die  Besitz- und Eigentumsverhältnisse Anderer akzeptiert werden. D.h. auf das Betreten fremder Grundstücke kann eine Anzeige wegen  Hausfriedenbruch folgen.   Bei Kindern und Jugendlichen sollten insbesondere die Eltern den  Spielspaß ihrer Schützlinge begleiten und auf die Gefahren hinweisen.     

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Janina Schäfer

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