Nach Auseinandersetzung in Asylunterkunft – Anfangsverdacht der Gefährlichen Körperverletzung erhärtet sich nicht

Nach Auseinandersetzung in Asylunterkunft – Anfangsverdacht der Gefährlichen Körperverletzung erhärtet sich nicht SCHWEINFURT. Nachdem es am Sonntagabend in einer Asylbewerberunterkunft zu einer Auseinandersetzung gekommen war, in deren Verlauf ein 23-Jähriger einem Kind eine brennende Zigarette in den Mund gesteckt haben soll, hat sich der Tatverdacht gegen den Mann nicht erhärtet. Aufgrund widersprüchlicher Zeugenangaben gestalten sich die Ermittlungen in diesem Zusammenhang bislang schwierig.
Wie bereits berichtet, war es gegen 17.45 Uhr auf dem Gelände der Asylbewerberunterkunft zu einer Auseinandersetzung zwischen Bewohnern gekommen. In diesem Zusammenhang hätte ein 23-Jähriger einem zehn Jahre Jüngeren mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Zuvor sei es zu dem Vorfall mit der brennenden Zigarette und dem vierjährigen Kind gekommen.

Wegen den im Raum stehenden Körperverletzungsdelikten leitete die Polizeiinspektion Schweinfurt ein Ermittlungsverfahren ein. Inzwischen wurden mehrere Beteiligte und Zeugen zur Sache vernommen. Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen hat sich der Anfangsverdacht gegen den 23-Jährigen, zumindest im Zusammenhang mit der brennenden Zigarette, nicht erhärtet.

Möglicherweise war es aufgrund eines Missverständnisses zu einem Streit zwischen dem 23-Jährigen und den beiden Brüdern des kleinen Kindes gekommen. Offenbar kam es daraufhin zu einer wechselseitigen Körperverletzung zwischen dem Mann und dem Brüderpaar im Alter von 13 und 18 Jahren. Die genauen Tatabläufe sind derzeit noch unklar und nach wie vor Gegenstand der Ermittlungen, die von der Polizeiinspektion Schweinfurt geführt werden.
Bereits erstellte Pressemeldung Auseinandersetzung in Asylbewerberunterkunft – Ermittlungen wegen Körperverletzungsdelikten
Bericht vom 18.07.2016