Reutlingen (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Ostfildern-Ruit (ES): Unter dem dringenden Verdacht, am 08.06.2016, in der Hedelfinger Straße einen Einkaufsmarkt überfallen zu haben, ist ein 18-jähriger Heranwachsender aus Ostfildern-Nellingen von Beamten der Kriminalpolizeidirektion Esslingen am Dienstag festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart von der zuständigen Haftrichterin in Untersuchungshaft genommen worden.
Wie bereits mit Pressemitteilung vom 08.06.2016 berichtet, hatte ein zunächst unbekannter junger Mann am 08.06.2016, gegen 12 Uhr, den Markt betreten und die Marktleiterin in ihrem Büro mit einer Pistole bedroht und Geld aus dem Tresor gefordert. Die Marktleiterin äußerte spontan, der Tresor sei im Keller, und ging mit dem Täter zurück in den Verkaufsbereich. Als zwischenzeitlich Kunden den Markt betreten hatten, wendete sich der Täter nun an die Kassiererin und forderte unter Drohung mit der Waffe den Inhalt der Kasse. Die Angestellte legte mehrere Geldscheine auf das Warenband, die der Täter an sich nahm und aus dem Markt stürmte. Auf seiner Flucht über mehrere Straßen verlor er einen Teil der Beute und auch seine beim Überfall benutzte Tatwaffe, eine Softairpistole. Passanten fanden die verlorenen Gegenstände und übergaben sie der Polizei.
Die Ermittler sicherten umfangreiches Spurenmaterial, unter anderem auch DNA an der mutmaßlichen Tatwaffe. Die Auswertung des gesicherten Materials beim Landeskriminalamt ergab nun eine Treffermeldung auf den bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen 18-jährigen Tatverdächtigen. Durch weitere Überprüfungen konnte der Tatverdacht gegen den 18-Jährigen schließlich erhärtet werden. Über die Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde daraufhin ein Haftbefehl beantragt. Am Dienstag (19.07.2016) wurde der Beschuldigte an seiner Wohnanschrift aufgesucht und festgenommen. Wegen verschiedener Delikte stand der 18-Jährige noch unter Bewährung, nachdem er im Jahre 2013 zu einer Jugendstrafe verurteilt worden war. Er wurde noch am gleichen Tag beim Amtsgericht Stuttgart der Haftrichterin vorgeführt, die den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. Der 18-Jährige machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und wurde in eine Justizvollzugsanstalt verbracht. (jh)
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