Siegburg (ots) - Das Fahrradfahren wird immer beliebter. Ob es darum geht die Natur zu genießen, sich fit zu halten oder umweltbewusst mit dem Rad zur Arbeit zu fahren, das Fahrrad nimmt im Straßenverkehr einen immer größeren Anteil ein. Unterstützt wird diese Entwicklung auch durch die motorunterstützten E-Bikes oder Pedelecs, die ein komfortables Verkehrsmittel auf längeren Strecken, nicht nur für ältere Verkehrsteilnehmer, darstellen.
Durch die steigende Zahl der Radnutzer erhöhen sich auch die Unfallzahlen bei Verkehrsunfällen mit Fahrradfahrern. Jeden kann es dabei treffen!
Vielen Verkehrsteilnehmern ist nicht bewusst, dass Radfahrer keine separate Gruppe im Straßenverkehr darstellen. Radfahrer und Kraftfahrzeugführer sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer auf der Straße und müssen diese auch grundsätzlich benutzen. Das Benutzen von Gehwegen ist untersagt.
Durch gegenseitige Rücksichtnahme kann eine Vielzahl von Unfällen vermieden werden. Daher bittet Sie ihre Polizei folgende Hinweise zu beachten:
Für die Gruppe der Fahrradfahrer:
Fahren Sie nicht auf dem Gehweg! Davon ausgenommen sind Kinder bis zum 10. Lebensjahr.
Benutzungspflichtige Radwege sind durch die entsprechenden blauen Verkehrszeichen Radweg, gemeinsamer Geh-/Radweg oder getrennter Geh-/ Radweg gekennzeichnet.
Sind Radwege auf beiden Straßenseiten angelegt, so ist immer der rechte Radweg zu benutzen! Links der Fahrbahn geführte Radwege oder freigegebene Gehwege bergen ein höheres Unfallrisiko an Einmündungen und Grundstückseinfahrten. Kraftfahrzeugführer rechnen hier nicht immer mit von rechts kommenden Radfahrern.
Dürfen Gehwege durch Radfahrer genutzt werden (Radfahrer frei), so sind Fahrradfahrer hier nur Gast! Fußgänger haben unbedingten Vorrang, bei Bedarf ist anzuhalten. Wägen Sie deshalb ab, ob sie anstatt eines freigegebenen Gehweges besser die Fahrbahn nutzen.
Fahren Sie defensiv und rechnen Sie mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer.
Radfahrer genießen beim Überqueren der Straße auf einem Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) keinen Vorrang! Steigen Sie deshalb ab und erreichen als bevorrechtigter Fußgänger sicher die andere Straßenseite.
Achten Sie auf vor Ihnen abbiegende Fahrzeuge, sie könnten sich im "toten Winkel" befinden.
Seien Sie ein Vorbild, nicht nur für Kinder! Zeigen Sie im Straßenverkehr richtiges und rücksichtsvolles Verhalten.
Denken Sie an ihren Kopf: ein Fahrradhelm beeinträchtigt vielleicht die Frisur, ein Unfall zerstört unter Umständen ihr Leben!
Für die Gruppe der Kraftfahrzeugführer:
Für Radfahrer frei gegebene Gehwege sind keine benutzungspflichtigen Radwege! Hupen oder schimpfen Sie nicht! Radfahrern ist es freigestellt diese zu benutzen!
Halten Sie beim Überholen einen sicheren Seitenabstand zu Radfahrern von mindestens 1,50 m und scheren Sie erst mit einem ausreichenden Abstand wieder ein.
Radfahrer fahren häufig nicht so langsam wie Sie glauben. Bleiben sie bei Gegenverkehr auf schmalen Straßen und in Kreisverkehren hinter Radfahrern.
Rechnen Sie beim Ausfahren aus Grundstücksausfahrten oder von Tankstellengeländen mit Fahrradfahrern auch von rechts (Kinder bis zum Alter von 8 Jahren müssen Gehwege benutzen).
Achten Sie beim Abbiegen auf seitlich in gleicher Richtung fahrende Radfahrer.
Auf Fahrradschutzstreifen (unterbrochene Linie) und gekennzeichneten Radwegen darf nicht geparkt werden.
Vergewissern Sie sich beim Aussteigen und Öffnen der Türen, dass kein Radfahrer folgt.
Einbahnstraßen können für Radfahrer auch in Gegenrichtung freigegeben sein.
Auf Fahrradstraßen, die für Kraftfahrzeuge frei gegeben sind, gilt maximal eine Geschwindigkeit von 30 km/h, ggfs. ist die Geschwindigkeit an die Radfahrer anzupassen. Hier dürfen Radfahrer auch nebeneinander fahren.
Kurzum: Eine gegenseitige Rücksichtnahme hilft Unfälle zu vermeiden. Egoistisches Verhalten kann sogar den Führerschein kosten!
Sollten Sie noch Fragen zu dem Thema "Sicheres Radfahren" haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Verkehrsdirektion der Polizei Rhein-Sieg unter den Rufnummern 02241 541-3902 oder -3903. (Bi)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de