Polizeiinspektion Leer/Emden (ots) - Hallo,
ich bin Poldi, das Blaulicht. Bei jedem Einsatz bin ich dabei und sitze oben auf dem Dach des Polizeiautos. Von hier aus kann ich alles gut sehen. Deshalb kenne ich mich auch gut mit der Polizeiarbeit aus. Ich gebe Antworten auf Fragen, die du dir vielleicht auch schon mal gestellt hast.
Heute: Wann darf die Polizei mit Blaulicht und Sirene fahren?
Natürlich bin ich besonders stolz, wenn ich als Blaulicht die Arbeit der Polizei unterstützen kann. Allerdings dürfen die Polizeibeamten Blaulicht und Martinshorn nicht einfach so einschalten. Immer dann, wenn Menschen in Gefahr sind, eine Straftat verhindert oder ein flüchtender Täter gefangen werden muss, helfe ich als Blaulicht der Polizei, möglichst schnell ans Ziel zu kommen. Denn für andere Verkehrsteilnehmer bedeutet ein Streifenwagen mit Blaulicht und Martinshorn: Schnell Platz machen, damit die Polizei vorbei kann! In solchen Notsituationen darf die Polizei ausnahmsweise auch über rote Ampeln fahren und mehr Gas geben, als eigentlich erlaubt ist. Dabei müssen die Polizeibeamten besonders konzentriert und vorsichtig sein, damit durch die Blaulichtfahrt niemandem etwas passiert. Nicht nur die Polizei darf mit Blaulicht und Sirene fahren. Du findest meine Kollegen auch auf dem Dach von Feuerwehrautos und Rettungsfahrzeugen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Leer/Emden
Annika Zempel
Telefon: 0491/97690-114
E-Mail: pressestelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de
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