Reitzenhain (ots) - Einsatzkräfte des Bundespolizeiinspektion Chemnitz kontrollierten gestern gegen 20:30 Uhr im Bereich Reitzenhain einen 28 jährigen polnischen Staatsangehörigen.
Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Würzburg zur Strafvollstreckung. Gegen die Person bestand ein Vollstreckungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Im Januar 2016 war der polnische Staatsangehörige wegen diesen Delikts zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.956,00 EUR oder 160 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurden. Der Verurteilte hat bereits Teilzahlungen geleistet. Aktuell war daher noch eine Geldstrafe von 3.840,00 EUR oder 96 Tage Ersatzfreiheitsstrafe offen.
Durch Zahlung der geforderten Geldstrafe durch den Arbeitgeber des Polizeipflichtigen konnte der Mann eine Verhaftung abwenden.
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