Schwerin (ots) - Das Ministerium für Inneres und Sport hat den Nachtragshaushalt der Landeshauptstadt Schwerin für das Jahr 2016 genehmigt. Die Nachtragshaushaltssatzung war notwendig geworden, weil der beschlossene Schulentwicklungsplan für die Stadt den Neubau einer dreizügigen Grundschule vorsieht. "Mit dem geplanten Neubau der Grundschule kann die Landeshauptstadt den Bedarf aufgrund steigender Schülerzahlen optimaler abdecken, aber vor allem werden die Unterrichtbedingungen für Grundschüler und Lehrer deutlich besser", so Innenminister Lorenz Caffier. "Durch die gleichzeitige Errichtung eines Hortes wird auch eine Betreuung über den Unterricht hinaus sichergestellt." Weiterhin ist die Errichtung einer neuen zweifeldturnhalle geplant, wodurch die Voraussetzungen für den Schulsport Schwerins verbessert werden.
Mit der von der Stadtvertretung am 11.07.2016 beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung werden der Stadt u.a. neue Kredite in Höhe von rund 2,1 Mio. Euro genehmigt, um den Schulneubau zu finanzieren. Nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung können die geplanten Investitionen in Angriff genommen werden
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