POL-FD: Empfindliche Bußgelder nach Verstoß gegen Sozialvorschriften / Medienmeldung von Donnerstag, 04. August 2016

04.08.2016 – 12:41

Fulda (ots) - OSTHESSEN / FULDA - Ein umfangreiches Ermittlungsverfahren, das Beamte der Regionalen Verkehrsdienste (RVD) beim Polizeipräsidium Osthessen führten, endete kürzlich mit empfindlichen Bußgeldern für die Betroffenen.

Anlässlich einer Kontrolle in Fulda schöpften Polizeibeamte des dortigen RVD den Verdacht, dass zwei Lkw-Fahrer eines osthessischen Speditionsunternehmens unberechtigt mehrere Fahrerkarten nutzten. Es bestand damit die Möglichkeit, dass sie den Straftatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten erfüllen. Dies erhärtete sich bei Ermittlungen am Beladeort der beiden Lkw, einer Firma im Fuldaer Industriegebiet.

Die weiteren Ermittlungen übernahmen Verkehrsspezialisten am Sitz des Transportunternehmens im Vogelsbergkreis. Nachdem die Staatsanwaltschaft Gießen von ihnen über den Sachverhalt informiert worden war, beantragte sie beim Ermittlungsrichter am Gießener Amtsgericht Durchsuchungsbeschlüsse für die Geschäftsräume der Firma. Bei der Durchsuchung Mitte Januar stellte die Polizei zahlreiche schriftliche Unterlagen, von Frachtbriefen bis zu Urlaubslisten sicher. Außerdem sicherten die Beamtinnen und Beamten fast 30 Gigabyte Daten aus den Kontrollgeräten der Lkw.

Die Auswertung aller Unterlagen ergab schließlich, dass im Zeitraum von Juli bis Oktober 2016 insgesamt acht Fahrer in 45 Fällen mit den eigenen und zusätzlich den Fahrerkarten von drei Mitgliedern der Geschäftsleitung unterwegs waren.

In ihren polizeilichen Vernehmungen zeigten sich die so überführten Täter kooperativ und geständig. Als Motiv für die Manipulationen kristallisierte sich im Wesentlichen die Absicht der Geschäftsleitung heraus, dass man den Fahrern trotz äußerst eng disponierter Fahrzeiten eine Übernachtung auf der Strecke ersparen wollte. Pikant dabei war das Vorgehen der Fahrer, die fremde Fahrerkarte sehr häufig während der vermeintlich kontrollärmeren Zeiten in den frühen Morgenstunden einzusetzen.

Nach Abschluss aller Ermittlungen ging das Verfahren zur Entscheidung an die zentrale Verfolgungsstelle für Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr beim Regierungspräsidium Gießen. Diese verhing gegen die drei Mitglieder der Geschäftsleitung eine Geldbuße von insgesamt 18.500 Euro.

Hintergrund Fahrerkarte: Zum Nachweis darüber, dass Berufskraftfahrer ihre vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten, besitzen sie eine sogenannte Fahrerkarte. Sie legen diese Karte während der Fahrt in das Kontrollgerät ihres Lkw ein.

Mit der unerlaubten Verwendung einer fremden Fahrerkarte können sie, solange der Schwindel nicht während der Fahrt auffliegt, vortäuschen, dass eine andere Person den Lkw geführt hätte, obwohl sie selbst durchgehend am Steuer gesessen, und damit die zulässigen Lenkzeiten überschritten haben. So war es auch im geschilderten Fall.

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