Braunschweig (ots) - Gegen den Leiter der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt, Herrn Hans-Ulrich Podehl, sind ernstzunehmende Vorwürfe erhoben worden, die ein innerdienstliches und verhaltensbezogenes Fehlverhalten zum Gegenstand haben, das nicht mit seiner Amtsstellung zu vereinbaren sein könnte. Zur Aufklärung der Sachlage ist gegen Herrn Podehl, wie in solchen Fällen üblich, am 27. Juli ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Ziel eines solchen Disziplinarverfahrens ist es, alle be- aber eben auch entlastenden Umstände zu ermitteln und zu einem Gesamtbild zusammenzuführen, um auf dieser Basis die im Raum stehenden Anwürfe abschließend sachgerecht bewerten und gewichten zu können. Das Verfahren wird vom Innenministerium als personalführende Dienststelle geführt. Die Sachlage ist auch der Staatsanwaltschaft Braunschweig zugeleitet worden mit der Bitte, eine Prüfung sowie ggf. erforderliche Bewertung aus strafrechtlicher Sicht vorzunehmen. Diese Bewertung wird abgewartet, um über Art und Weise der Fortführung bzw. über eine temporäre Aussetzung des Disziplinarverfahrens entscheiden zu können. Auch dieses ist das übliche Verfahren im Disziplinarrecht.
Herr Podehl wird bis zu einer abschließenden Klärung seine bisherige Funktion nicht mehr ausüben und kommt bis auf Weiteres auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz in der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (Dienstort Hannover) zum Einsatz. Bei der Abordnung handelt es sich um eine temporäre Maßnahme. In der ZPD ist ihm ein Dienstposten in der Einsatzabteilung übertragen worden.
Gegen den Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Braunschweig, Herrn Michael Pientka, ist am 29. Juli ebenfalls ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Hier werde geprüft, ob Herr Pientka von dem mutmaßlichen Fehlverhalten des Inspektionsleiters gewusst habe und ob sein Umgang mit der Situation angemessen gewesen war. Auch dieses Disziplinarverfahren wird im Innenministerium geführt; bereits am Montag, den 1. August, hat eine Anhörung stattgefunden.
Bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als auch bei förmlichen Disziplinarverfahren handelt es sich um gesetzlich geregelte Verfahren nach der Strafprozessordnung bzw. dem Niedersächsischen Disziplinargesetz. Für alle Beteiligten gelten auch weiterhin die Unschuldsvermutung und natürlich das Recht auf Wahrung eigener schutzwürdiger Belange sowie des Datenschutzes.
Polizeipräsident Michael Pientka:
"Daher ist gerade im aktuellen Verfahrensstand eine hohe Zurückhaltung in der Preisgabe von verfahrensbezogenen Informationen geboten. Vor dem Hintergrund der nunmehr aufkommenden Spekulationen zur Rolle der Leiterin des Zentralen Kriminaldienstes bei der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt, Frau Imke Krysta, im Zusammenhang mit den im Raum stehenden Vorwürfen möchte ich dennoch folgende Erläuterungen geben:
Über ein mögliches Fehlverhalten von Herrn Podehl gegenüber Frau Krysta habe ich am 8. Juni Kenntnis erlangt. Auf ihren Wunsch hin habe ich Frau Krysta am selben Tag von ihren Aufgaben in der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt entbunden und ihr vorübergehend bei mir im Behördenstab Braunschweig eine neue Aufgabe im Dezernat Kriminalitätsbekämpfung übertragen. Aufgrund meiner Bewertung der Gesamtumstände zu diesem Zeitpunkt ist Herr Podehl zunächst in seiner Funktion als Dienststellenleiter in Wolfsburg verblieben.
Mit den mir heute vorliegenden Erkenntnissen hätte ich selbst bereits am 8. Juni zu einer anderen Bewertung kommen, ein Disziplinarverfahren einleiten sowie Herrn Podehl vorübergehend von seiner Aufgabe freistellen müssen. Frau Krysta hätte sodann auf ihrem Dienstposten in Wolfsburg bleiben können. Durch meine Fehleinschätzung ist innerhalb der Polizei, aber auch in der Öffentlichkeit Raum für Spekulationen entstanden, Frau Krysta sei das Fehlverhalten zuzurechnen bzw. sie habe die Ursache gesetzt. Das ist jedoch falsch und hierfür entschuldige ich mich. Ich habe mich bereits auch in einem Brief an Frau Krysta gewandt und mich für die Belastungen, denen sie dadurch ausgesetzt war, persönlich entschuldigt.
Seit dem 1. August ist Frau Krysta mit ihrer Zustimmung an das Landespolizeipräsidium im Innenministerium abgeordnet. Dort ist sie mit der Umsetzung der Fachstrategie Neue Medien betraut. An der Erarbeitung dieser strategischen Überlegungen hat Frau Krysta in den zurückliegenden Monaten als stellvertretende Leiterin einer landesweiten Projektgruppe maßgeblich mitgewirkt. Es würde mich sehr freuen, wenn sich Frau Krysta trotz allem bereit erklären würde, Ihren Posten in Wolfsburg wieder aufzunehmen. Dazu werde ich mich in den nächsten Tagen mit Frau Krysta auch persönlich treffen.
Die Leitung der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt erfolgt zurzeit durch Herrn Gerhard Radeck, der als Leiter des Polizeikommissariats Helmstedt zugleich auch einer der Abwesenheitsvertreter von Herrn Podehl ist. Mit Urlaubsrückkehr von Herrn Oliver Meyer, dem Leiter Einsatz der Polizeiinspektion, wird dieser die Leitung vorübergehend übernehmen. Der Zentrale Kriminaldienst der Inspektion wird seit dem 8. Juni bereits von Herrn Helge Behrens geleitet; Herr Behrens ist Leiter des Fachkommissariats 3 und zugleich der Vertreter von Frau Krysta.
Darüber hinaus haben bereits Gespräche stattgefunden, um die Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt zeitnah in der Leitung zu unterstützen. Einzelheiten befinden sich noch in der Abstimmung, erst danach kann hierzu informiert werden."
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