POL-LB: Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeipräsidium Ludwigsburg: Durchbruch im Mordfall Nadine E. – tatverdächtiger Ehemann in Haft

05.08.2016 – 15:05

Ludwigsburg (ots) - Im Fall der am 20. Oktober 2015 in einem Gebüsch nahe der S-Bahn-Haltestelle "Favoritepark" in Ludwigsburg tot aufgefundenen Nadine E. hat die Kriminalpolizei Ludwigsburg am Donnerstagabend den 43-jährigen Ehemann der Getöteten wegen dringenden Tatverdachts festgenommen. Er wurde am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart dem Haftrichter beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt, der Haftbefehl wegen Totschlags erlassen und den Tatverdächtigen in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen hat.

Im Ergebnis monatelanger, akribischer Ermittlungen gehen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei heute davon aus, dass es am Abend des 12. Oktober 2015 zwischen dem getrennt lebenden Paar in ihrem noch gemeinsam bewohnten Haus in Ludwigsburg-Eglosheim zu einer Auseinandersetzung gekommen war. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung wirkte der Tatverdächtige mit stumpfer Gewalt auf den Hals der damals 36-jährigen Frau ein, an der sie letztendlich erstickte.

Die bei der Kriminalpolizei Ludwigsburg eingerichtete, 55-köpfige Sonderkommission "Allee" ließ in der Folge nichts unversucht. Großflächige Suchaktionen mit Unterstützung von Tauchern und Polizeihubschraubern, Flugblatt- und Plakataktionen führten zu rund 240 Spuren und Hinweisen, jedoch nicht zu einem raschen Erfolg.

Im weiteren Verlauf konzentrierten sich die Ermittler auf die Auswertung und Begutachtung von über 300 kriminaltechnischen Einzelspuren, die am Auffindeort der Leiche, im VW Caddy und im Zuge von Durchsuchungsmaßnahmen im Wohnhaus gesichert worden waren.

Mit der nunmehr abgeschlossenen Auswertung und dem durch Sachverständige des Landeskriminalamts Baden-Württemberg gestützten Abgleich der an unterschiedlichen Stellen gesicherten, kriminaltechnischen Spuren hat sich für die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizei Ludwigsburg der Kreis geschlossen, der eine dringende Täterschaft des 43-Jährigen begründet.

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