Altkreis Norden Kriminalitätsgeschehen (ots) - In der letzten Juliwoche haben bislang unbekannte Betrüger versucht, eine Norderin zu überreden mehrere Tausend Euro zu überweisen. Die Frau hat kein Geld überwiesen und die richtigerweise die Norder Polizei eingeschaltet. Die Täter versuchten massiv Druck auf die Frau auszuüben. Angebliche Mitarbeiter des Bundeskrimnalamtes riefen bei ihr an und agierten mit realen Telefonnummern, die jedoch manipuliert wurden. Diese werden sozusagen technisch vorgeschaltet. In dem Gespräch ging es um die Teilnahme an Gewinnspielen. Nach Angaben des Anrufers wurden polizeilicherseits bereits Täter festgenommen und diesem Zusammenhang Daten der Geschädigten gefunden. Dann forderte der Unbekannte die Norderin in dem Telefonat auf, bei der Festnahme der Täter zu helfen. Außerdem wurde ihr am Telefon mitgeteilt, sie hätte sich bereits strafbar gemacht. Sie sollte jetzt einen angeblichen Gewinn der gesuchten Männer annehmen und aus diesem Grund mehrere Tausend Euro überweisen. Die Frau bat am Telefon um Unterstützung der örtlichen Polizei. Daraufhin meldete sich ein anderer angeblicher Polizeibeamter. Dieses Mal erschien auf dem Display eine reale Nummer der Norder Polizei. Der Anrufer erklärte detailliert am Telefon wohin das Geld überwiesen werden sollte. Die Frau wurde aufgefordert umgehend die Überweisung zu tätigen, da ansonsten eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft drohe. Weiterhin wurde Druck aufgebaut mit Äußerungen, dass die Angerufene einer terroristischen Gruppe geholfen hätte und man nicht für ihre Sicherheit garantieren könne. Die Verwendung der real existierenden Rufnummern, die technisch vorgeschaltet werden, verunsichert die Geschädigten verständlicherweise, weil Seriosität vorgetäuscht wird. Die Telefonnummern, die die Frau auf dem Display ihres Telefons ablas, waren vermutlich mittels Call-ID-Spoofing gefälscht worden. Call-ID-Spoofing bedeutet die Manipulation und Verschleierung von Identitätsdaten. Die Betrüger nutzen dabei das Internet, mit Hilfe von Computerprogrammen übertragen sie (existierende) Nummern von Ämtern, Behörden, Banken oder Firmen. Die Polizei weist wiederholt daraufhin, keine personenbezogenen Daten am Telefon zu übermitteln. Insbesondere keine Kontodaten zu nennen und kein Geld an Unbekannte zu überweisen. Außerdem würden Polizeibeamte niemals die Überweisung von Geldbeträgen einfordern.
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