Ulm (ots) - Neben kleineren Beanstandungen kam ein gravierender Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen ans Licht. Auf einem Viehanhänger waren 30 Lämmer eng zusammengepfercht, etwa ein Drittel mehr als erlaubt. Der 35-jährige Fahrer muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Weil den Tieren die vorgeschriebenen Ohrmarken fehlten, wird gegen den Besitzer ebenfalls ermittelt.
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