Ludwigsburg (ots) - Insgesamt sechs Einbrüche, die vermutlich durch dieselben Tatverdächtigen verübt wurden, verzeichnete die Polizei am vergangenen Wochenende im Gewerbegebiet von Schönaich. Während die bislang Unbekannten an der Tür eines Discounters in der Waldstraße scheiterten, gelang es ihnen, sich zu fünf weiteren Objekten Zutritt zu verschaffen. In der Straße "Im Vogelsang" manipulierten sie ein Fenster eines sogenannten Lichtbands und konnten so gewaltsam in den Bürotrakt einer Firma gelangen. Dort durchwühlten sie Schränke und Schubladen. Vermutlich ließen sie jedoch nichts mitgehen. Im weiteren Verlauf stiegen sie über ein eingeschlagenes Fenster in eine Gaststätte in derselben Straße ein und versuchten dort einen Zigarettenautomat aufzuhebeln. Dies gelang ihnen wohl nicht, so dass sie das Lokal ohne Diebesgut wieder verließen (wir berichteten). Auf gleiche Art und Weise brachen die Tatverdächtigen auch in ein Büro einer Firma in der Waldstraße ein. Mutmaßlich fiel ihnen jedoch auch hier nichts Stehlenswertes in die Hände und sie machten sich auch in diesem Fall ohne Beute davon. Anschließend drangen sie gewaltsam in das Bauhofsgebäude in der Robert-Bosch-Straße ein. In den Büroräumen stießen die Unbekannten auf einen Tresor sowie diverse Fahrzeugschlüssel. Sie stahlen den Safe und transportierten ihn vermutlich mit einem roten VW Golf Kombi ab, den sie ebenfalls vom Gelände des Bauhofs entwendeten. Dann begaben sich die Tatverdächtigen zu einem Gartengrundstück und hebelten dort ein Gartenhaus und einen Schuppen auf. Auf dem Grunstück fanden sie einen Bollerwagen mit dem sie versuchten den verschlossenen Safe wegzuschaffen. Letztlich ließen sie beides in einigen hundert Metern Entfernung zum Gartenstück zurück. Der VW mit Böblinger Zulassung fehlt weiterhin. Der Wert des Diebesguts steht abschließend noch nicht fest. Der entstandene Gesamtsachschaden dürfte sich auf einen etwa vierstelligen Betrag belaufen. Die Kriminalpolizeidirektion, Tel. 07031/13-00, hat die die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen sachdienliche Hinweise zu melden.
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