Bocholt (ots) - (fr) Am Mittwoch kontrollierten Polizeibeamte gegen 15.10 Uhr auf der Straße "Unter den Eichen" einen 16-jährigen Motorrollerfahrer aus Bocholt. Da die Höchstgeschwindigkeit des Rollers, die max. 25 km/h betragen darf, durch technische Veränderungen deutlich erhöht worden war, reicht Mofa-Prüfbescheinigung nicht mehr aus. Vielmehr hätte der Jugendliche eine Fahrerlaubnis haben müssen, in deren Besitz er schon aus Altersgründen nicht ist. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren "Fahren ohne Fahrerlaubnis" ein.
Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Straftaten mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird.
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