Althengstett (ots) - Sehr beliebt bei Jugendlichen sind Geländespiele mit Softairwaffen. So waren die Beamten der Polizeiposten Althengstett und Neuweiler in der letzten Zeit immer wieder damit konfrontiert und stießen bei ihrem Einschreiten unverständlicherweise nur auf wenig Verständnis bei den Betroffenen aber auch bei manchen Eltern. Wenn Teenager in Wald und Flur mit diesen täuschend echt aussehenden Waffen hantieren, kann es zu höchst gefährlichen Situationen kommen, solange nicht sicher ist, dass es sich um Softairwaffen handelt. Eine solche Lage stellt die Polizei vor erhebliche Probleme, denn bei entsprechender Meldung rückt sie mit einer Vielzahl von Kräften aus bis hin zum Einsatz des Spezialeinsatzkommandos. In der gegenwärtigen angespannten Zeit reagiert die Bevölkerung sehr sensibel, wenn sich Personen mit Schusswaffen in der Öffentlichkeit aufhalten. Dies zeigt sich nicht zuletzt an den zunehmenden Anzeigen, die die Polizei in diesem Zusammenhang zu bearbeiten hat. Außerdem können die Kugeln schmerzhaft sein und, je nachdem wo man getroffen wird, schwere Verletzungen verursachen. Wenn Polizeibeamte auf Jugendliche treffen, die öffentlich mit Softairwaffen unterwegs sind, werden diese nach den waffenrechtlichen Vorschriften überprüft. Gegebenenfalls werden die Gegenstände auch einbehalten. Dazu kommt eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und die Kosten des Polizeieinsatzes können dem Jugendlichen bzw. den Eltern unter Umständen auch noch auferlegt werden.
In der Regel sind Softairwaffen Nachbildungen von echten Schusswaffen und unterliegen dann als sogenannte Anscheinswaffen speziellen Vorschriften im Waffenrecht. Das heißt in der Praxis, dass sie in der Öffentlichkeit nicht geführt werden dürfen, überdies gelten besondere Transportvorschriften.
Sabine Doll, Pressestelle
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