Ulm (ots) - In beiden Fällen wurden Fenster aufgehebelt und Büros und Aufenthaltsräume nach Geld durchsucht. Ein kleiner Münzgeldbetrag war die Beute. Die Polizei sicherte die Spuren und hat Ermittlungen eingeleitet. Sie empfiehlt über Nacht oder freie Tage kein Geld in Gewerberäumen zurückzulassen. Gaststätten, Geschäfte, Büros, Praxen und andere Gewerberäume sind nach polizeilichen Erfahrungen häufig Ziele von Einbrechern. Die Polizei informiert in ihren Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen und auf der Internetseite www.polizei-beratung.de, wie sich Gewerbetreibende schützen können. In der Broschüre "Schlechte Geschäfte für Einbrecher" finden speziell Gewerbetreibende Tipps und Verhaltenshinweise.
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