Ulm (ots) - Am Samstagmorgen, gegen 03.55 Uhr, fuhren zwei Autos entlang der Blaubeurer Straße. Der Fahrer eines Skoda wechselte unvermittelt die Fahrspur, obwohl dort ein anderes Auto fuhr. Nur durch eine Vollbremsung konnte ein Zusammenstoß verhindert werden. Der Skoda konnte dann angehalten werden und die Polizei wurde verständigt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert weit über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit. Da der 43-jährige Fahrer mit einer Blutentnahme nicht einverstanden war, wurde diese durch den Bereitschaftsrichter angeordnet. Auch die Blutentnahme selbst durch die Ärztin ließ der Betrunkene erst nach der Androhung von Zwangsmaßnahmen zu. Am Auto des Betrunkenen konnten weiße Fremdlackantragungen und frische Beschädigungen an einer Felge festgestellt werden. Es besteht deshalb der Verdacht, dass er auch irgendwo während der Fahrt zu einem Unfall gekommen war.
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