Ravensburg (ots) - Erhängt in einer Einzelzelle der Justizvollzugsanstalt Ravensburg aufgefunden wurde am Montagmorgen, gegen 07.30 Uhr, ein 46-jähriger Mann, der eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen hatte. Der Verstorbene war durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tübingen wegen einer Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er diese nicht bezahlt hatte, war die Ersatzfreiheitsstrafe in der Vollzugsanstalt zu verbüßen. Zur Klärung der genauen Todesursache hat das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ravensburg eine Obduktion des Wohnsitzlosen angeordnet, der sich vergangene Woche selbst in der Justizvollzugsanstalt Ravensburg gestellt hatte. Der Verstorbene war nach der vorgesehenen Untersuchung durch den Anstaltsarzt, der von keiner Suizidgefahr ausgegangen war, in einer Einzelzelle untergebracht worden. Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis des Instituts für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Ulm ist von einem Ersticken infolge Erhängens auszugehen. Hinweise für eine Fremdeinwirkung waren nicht festzustellen. Die Ermittlungsbehörden gehen deshalb von einem Suizid aus.
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