Polizei beginnt Videoüberwachung am Markt in der Lutherstadt Eisleben
Mit zwei Videokameras wird die Polizei künftig den Markt in der Lutherstadt Eisleben überwachen. Diese Maßnahme erfolgt auf der Grundlage des §16 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Danach kann die Polizei an den in § 20 Abs. 2 Nr. 1 SOG ...