Polizei unterbindet Drohnenflug

Polizei unterbindet Drohnenflug LICHTENFELS. Weniger als eineinhalb Kilometer vom Flugplatz Lichtenfels entfernt, ließ ein 48-Jähriger am Montagabend eine Drohne fliegen ohne die erforderliche Aufstiegsgenehmigung zu besitzen.
Beamte der Polizeiinspektion Lichtenfels trafen den 48-Jährigen auf einem Parkplatz in der Mainau dabei an, wie er seine Drohne fliegen ließ. Dieses unbemannte Flugobjekt ist der Klasse von Flugmodellen zuzuordnen, welche generell genehmigungsfrei betrieben werden können. In diesem Fall mussten die Polizisten den Flug allerdings unterbinden, weil sich der Flugplatz Lichtenfels in weniger als eineinhalb Kilometer Entfernung befindet und somit eine Aufstiegserlaubnis erforderlich gewesen wäre, die der 48-Jährige nicht vorweisen konnte. Er erhält diesbezüglich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.