Mittweida/Chemnitz (ots) - Weil am gestrigen Abend ein Mann am Haltepunkt Altmittweida die Gleise von Bahnsteig 2 zu Bahnsteig 1 überquerte, musste die herannahende Mitteldeutsche Regiobahn 26177 von Riesa nach Chemnitz eine Schnellbremsung bis zum Stillstand einleiten. Eine vorortbefindliche Streife der Bundespolizei nahm die Personalien des Mannes auf. Während dieser sich gestern Abend selbst in Gefahr brachte, so waren und sind bei einer Schnellbremsung auch immer die Reisenden im Zug gefährdet. Zu Personen- oder Sachschäden kam es glücklicherweise nicht. Gegen den 38jährigen wird nun ein Verfahren wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr - gemäß § 315 I StGB eingeleitet.
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang nachdrücklich vor diesen lebensgefährlichen Gleisüberschreitungen. Das Betreten von Gleisanlagen ist zudem verboten. Erwachsene sollten grundsätzlich Ihrer Vorbildfunktion gegenüber Kindern gerecht werden. Eine unerlaubte Gleisüberschreitung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Muss der Lokführer jedoch wegen einer konkreten Gefährdung eine Notbremsung einleiten, hat dies strafrechtliche Konsequenzen, da dann ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr vorliegt.
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