Ahaus-Alstätte (ots) - Ein 21-jähriger Ahauser befuhr am 23.08.2016 gegen Mitternacht mit seinem PKW die Straße Alstätter Brook. Nachdem er von der Polizei zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten wurde, entstand der Verdacht, dass der junge Mann Betäubungsmittel konsumiert hatte. Ein durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht, worauf dem Beschuldigten in der Polizeiwache Ahaus durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Nach Fertigung einer Anzeige und Untersagung der Weiterfahrt wurde der junge Mann entlassen. Für das Fahren unter Drogeneinfluss ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld auf 1.000 Euro und bei erneuter Wiederholung auf 1.500 Euro.
Salthammer, KHKin
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