Ulm (ots) - Gegen 13.30 Uhr fuhr eine 19-Jährige auf der A7 in Richtung Süden. Vor ihr fuhr ein Auto mit Anhänger. Die junge Fahrerin wollte überholen und scherte nach links aus. Doch schaute sie nicht richtig nach. Sie übersah, dass in diesem Augenblick schon ein Audi überholen wollte. Die Fahrerin des Audi bremste zwar stark ab, konnte aber den Zusammenstoß nicht mehr vermeiden. Ihr Audi prallte in den VW, wobei die Audifahrerin leichte Verletzungen erlitt. An beiden Autos entstand Sachschaden von insgesamt rund 27.000 Euro. Beide mussten abgeschleppt werden.
"Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist", sagt die Straßenverkehrsordnung. Dazu gehört, sich ausreichend umzuschauen. Nur so birgt der "tote Winkel" keine Überraschung, mahnt die Polizei.
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