Leipzig / Rackwitz (ots) - Gestern Abend kurz nach halb zehn wurde die Bundespolizei Leipzig über eine Laserpointerattacke auf eine S-Bahn in Rackwitz informiert. Am Haltepunkt stellten die eingesetzten Beamten mehrere Personen fest. Einer von ihnen hatte seinen Laserpointer auf den Führerstand, der aus Bitterfeld kommenden S-Bahn gerichtet und versucht, den Lokführer zu blenden. Aufgrund der Personenbeschreibung war der "Blender" schnell identifiziert. Es handelt sich um einen 23-jährigen Leipziger. Für diese Attacke wird er sich nun verantworten müssen. Die Bundespolizei Leipzig hat ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffes in Bahnverkehr eingeleitet. Diese Straftat ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die Gefährlichkeit von Laserpointer hin:
- Je nach Klassifizierung kann die Zweckentfremdung von Laserpointern die Netzhaut kurzfristig oder bleibend schädigen.
- Eine Blendung zieht immer strafrechtliche Folgen nach sich.
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