Frankfurt/Main (ots) - Am 31.08.2016 wurde bei der Kontrolle des Handgepäcks einer irakischen Staatsangehörigen ein Gepäckstück mit Hinweis auf Sprengstoffspuren in der Kontrollstelle festgestellt. In diesen Fällen muss die Bundespolizei sofort zur Kontrolle von Person und Gepäck hinzugezogen werden. Die Frau hat allerdings die Kontrollstelle, noch bevor die Bundespolizei durch den Luftsicherheitsassistenten informiert wurde, unbemerkt in den Sicherheitsbereich verlassen. Die unverzüglich eingeleitete Suche nach der Frau im Nahbereich blieb zunächst erfolglos. Da die Sicherheit der Reisenden im Vordergrund steht, musste der Bereich durch die Bundespolizei geräumt, durchsucht und alle Passagiere einer nochmaligen Kontrolle unterzogen werden. Dieses konkrete Ermittlungsergebnis steht erst nach Einvernehmen aller Beteiligten seit Freitagnachmittag fest. Die Bundespolizei hat bei den Dienstleistern Maßnahmen veranlasst, um das Restrisiko von individuellen menschlichen Fehlern weiter zu minimieren.
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