Aurich/Norden/Wittmund - Verkehrsgeschehen (ots) - Bekannt durch den Hollywoodklassiker "Zurück in die Zukunft" erfreuen sich die futuristisch anmutenden Self-Balance-Scooter zunehmender Beliebtheit. Beim Gebrauch dieser Boards steht der Benutzer freihändig auf einer, zwischen zwei Rädern befindlichen Trittfläche. Nach Herstellerangaben erreichen die Boards eine maximale Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h. Die Steuerung erfolgt durch Gewichtsverlagerung und Körperspannung, wobei die gesamte Technik mit der eines "Segways" vergleichbar ist. Der wesentliche Unterschied zu den rechtlich abgesicherten "Segways" (Mobilitätshilfen) besteht hier in der nicht vorhandenen Lenkstange, an der sich der Benutzer auch festhalten könnte. Die Mobilitätsverordnung, die den gesetzlichen Rahmen für "Segways" regelt, gilt somit nicht für "Hoverboards" und vergleichbare "Funmobile". Dies hat zur Folge, dass u. a. die Bestimmungen der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO), Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anwendung finden. Da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der "Hoverboards" mehr als 6 km/h beträgt und diese Kraftfahrzeuge konstruktionsbedingt die Zulassungsvorschriften nicht erfüllen können, dürfen diese Boards nicht im öffentlichen Verkehrsraum in Betrieb gesetzt werden. Verstöße dagegen können mit 70,--EUR und einem Punkt in Flensburg sanktioniert werden.
Des Weiteren setzt das Führen eines solchen Kraftfahrzeugs eine Fahrerlaubnis voraus. Für den Self-Balance-Scooter wäre nach der Definition die Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis eines der beschriebenen Boards im öffentlichen Verkehrsraum führt, kann daher zusätzlich eine Straftat nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (Fahren ohne Fahrerlaubnis) begehen.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass Sach- oder Personenschäden nicht von der privaten Haftpflichtversicherung erfasst werden. Der mögliche Schadensersatzanspruch eines Geschädigten müsste damit unter Umständen aus der eigenen Tasche beglichen werden.
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Sabine Kahmann
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