Leipzig (ots) - Am 08. September 2016 wurde ein 31-jähriger Deutscher von der Bundespolizei am Hauptbahnhof Leipzig kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl sowie ein Sitzungshaftbefehl vorlagen.
Der Leipziger wurde im Juni dieses Jahres wegen gefährlicher Körper-verletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.
In einem weiteren Verfahren wurde zur Sicherung der Hauptverhandlung wegen Erschleichens von Leistung durch das Amtsgericht Leipzig ein Sitzungshaftbefehl erlassen.
Der 31-jährige wurde durch die Bundespolizei festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Leipzig gebracht.
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