Unna (ots) - Wie bereits mit Pressemitteilung vom 10.09.2016, 07:29 Uhr, mitgeteilt, wurde einem 20jährigen Fahrer eines Kleinkraftrades aus Unna nach Trunkenheitsfahrt und Fahren ohne Fahrerlaubnis am frühen Samstagmorgen eine Blutprobe entnommen. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde ihm die weitere Fahrt mit dem Kraftrad und sonstigen fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen untersagt.
Dass er dieselben Polizeibeamten bereits am Abend wieder treffen würde, hatte er vermutlich nicht erwartet. Er wurde gegen 22:26 Uhr auf der Hemmerder Dorfstraße erneut auf seinem Kleinkraftrad fahrend angetroffen. Dass er hier nüchtern war und seinen Schutzhelm trug, war zwar lobenswert, änderte aber nichts daran, dass er natürlich noch immer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war. Neben der Fertigung einer zweiten Strafanzeige wurden diesmal seine Fahrzeugschlüssel sichergestellt, um weitere Fahrten zu verhindern.
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