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Schwerin (ots) - Das finnische Umweltministerium hat mit Schreiben vom 22. Juni 2016 das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) unterrichtet, dass Finnland ein sog. Scoping-Verfahren im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Bezug auf ein Endlager für abgebrannte Brennelemente und eine Konditionierungsanlage durchführt. Standorte für beide Projekte sollen Eurajoki (Südfinnland) oder Pyhäjoki (Nordfinnland) sein.
Durch die Unterrichtung kommt Finnland einer Notifikationsverpflichtung nach, die die Beteiligung der möglicherweise betroffenen Staaten an einer Umweltverträglichkeitsprüfung für Aktivitäten regelt, die grenzüberschreitende Auswirkungen haben können.
Finnland hatte bereits in den Jahren 2007 bis 2008 ein Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung eines Endlagers durchgeführt, an dem sich Mecklenburg-Vorpommern beteiligt hat.
Entsprechend den hiesigen Zuständigkeitsregelungen beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland an dem Verfahren für ein Endlager, die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird zu dem Verfahren für die Konditionierungsanlage Stellung nehmen.
Die Republik Finnland gibt Deutschland Gelegenheit, sich an dem Scoping-Verfahren zu beteiligen. Mit dem Scoping wird entsprechend dem Planungsstand des Vorhabens Inhalt und Umfang der beizubringenden Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt.
Das UVP-Programm Finnlands ist unter dem nachfolgend genannten Link sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hinterlegt http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/weitere-Themen/Zwischenlager-Nord,-Strahlenschutz/Aktuelles/
Es ist auch im
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Alexandrinenstraße 1 Raum 4.I.03 19048 Schwerin
zur Einsichtnahme ausgelegt (Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr; Montag bis Donnerstag 13.00 bis 15.30 Uhr). Es wird gebeten, für den Zutritt zum Ministerium einen Personalausweis mitzubringen.
In deutscher Sprache steht die nichttechnische Zusammenfassung über mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen zur Verfügung.
Stellungnahmen bzw. Eingaben zu beiden UVP-Verfahren kann die deutsche Öffentlichkeit in deutscher Sprache bis spätestens zum
9. November 2016
unmittelbar bei folgender Stelle einreichen:
Ministry of the Environment Ms Seija Rantakallio PO Box 35 FIN - 00023 Government
oder
per Email an: seija.rantakallio@ym.fi
Rechtsgrundlage der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung sind die so genannte Espoo-Konvention und die Richtlinie 85/337/EWG des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Richtlinie).
Das grenzüberschreitende UVP-Verfahren richtet sich nach dem Recht des Ursprungsstaates, hier also nach finnischem Recht. Es wird darauf hingewiesen, dass Finnland auf der Homepage des dortigen Umweltministeriums alle Stellungnahmen und Eingaben namentlich und ggf. mit der Adresse des Absenders veröffentlicht, die zu den Projekten eingehen.
Es stehen folgende Dokumente zur Verfügung:
1. Nichttechnische Zusammenfassung des Umweltverträglichkeitsprogramms der Verkapselungsanlage für verbrauchte Kernbrennstoffe und des Endlagers (auf Deutsch, 19 Seiten, 577 kb)
2. Environmental Impact Assessment Program for Spent Nuclear Fuel Encapsulation Plant and Final Disposal Facility (auf Englisch, 133 Seiten, 11.531 kb)
3. Projektbeschreibung, Kurzfassung (auf Englisch, 3 Seiten, 91 kb), Stand 22.06.2016
4. Notification in accordance with Article 3 of the Convention on Environmental Impact Assessment in a Transboundary context (Espoo convention) for final disposal of spent nuclear fuel in Finland vom 22. Juni 2016 (auf Englisch, 4 Seiten, 348 kb)
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich@im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de