Ulm (ots) - Der 14-Jährige radelte gegen 15.30 Uhr verbotenerweise auf dem Gehweg der Loherstraße. Als aus einer Einfahrt eine Autofahrerin sich langsam über den Gehweg tastete, bemerkte der Bub das zu spät. Er rammte mit seinem Rad den VW und stürzte. Der 14-Jährige wurde dabei leicht verletzt. Der Rettungsdienst brachte ihn zur Untersuchung ins Krankenhaus.
Hinweis der Polizei: Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit Fahrrädern Gehwege benutzen müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen dies tun. Wer aber älter ist, darf das nicht mehr. Die Polizei mahnt, sich an die Regeln zu halten. Denn nur, wenn sich jeder an die Regeln hält, kann das komplexe System Straßenverkehr auch funktionieren - mit Sicherheit.
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