POL-BI: Polizei fasst Graffiti-Täter

16.09.2016 – 14:15

Bielefeld (ots) - KL/ Bielefeld/ Schildesche- Die Polizei konnte am Donnerstag, 15.09.2016, anhand von Zeugenhinweisen fünf Sprayer in der Nähe eines Imbiss Am Vorwerk vorläufig festnehmen. Die Täter hatten frische Farbe an den Händen und Fotos der Graffiti auf dem Handy.

Gegen 01:10 Uhr meldete ein 48-jähriger Bielefelder der Polizei vier verdächtige Personen, die auf das Vordach des Lebensmittelmarktes an der Straße Am Vorwerk geklettert waren. An dem Schornstein des Gebäudes fotografierten diese Graffiti mit ihren Handys. Anschließend lief die Personengruppe in Richtung der Straße Am Asbrock.

Während der Sachverhaltsaufnahme durch die Polizei bog das Quartett von der Straße Am Vorwerk nach links auf die Engersche Straße ein. Die Beamten kontrollierten die gemischte Personengruppe und konfrontierten sie mit dem Tatvorwurf. Es handelte sich dabei um Bielefelder Frauen und Männer im Altern von 19 bis 24 Jahre sowie einer 23-jährigen Herforderin. Alle leugneten Tags auf den Schornstein und die Hauswand gesprüht zu haben.

Die Polizisten bemerkten bei drei Personen rote und schwarze Farbanhaftungen an den Händen und Unterarmen. Ein 19-Jähriger und seine gleichaltrige Begleiterin hatten Fotos von den frisch gefertigten Graffiti am Tatort auf ihren Mobiltelefonen.

Eine weitere Streifenwagenbesatzung stieß im Rahmen der Fahndung in der Nähe des Spielplatzes Am Asbrock auf eine männliche Person. Der 24-jährige Bielefelder hatte ebenfalls frische Farbe an den Händen. In seinem Rucksack fanden die Polizeibeamten Spraydosen und Zeichnungen von Tags.

In der Nähe des Tatortes stellten die Polizisten zahlreiche weitere frische Graffiti an Hauswänden und Parkbänken fest.

Die teilweise polizeibekannten Sprayer wurden auf das Polizeipräsidium transportiert. Nach den polizeilichen Maßnahmen durften sie dieses wieder verlassen. Alle Fünf erhalten eine Strafanzeige wegen der Sachbeschädigung durch Graffiti, ein 19-Jähriger machte sie zusätzlich wegen des Drogenbesitzes strafbar.

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