Goslar (ots) - Stadt und Landkreis
1. Auftreten falscher Polizeibeamter
Momentan treten Fälle auf, bei denen ältere Bürger Telefonanrufe von der vermeintlichen "Kriminalpolizei" erhalten. In diesen Gesprächen versuchen die Anrufer, persönliche Daten, u.a. Kontodaten oder mögliche Urlaubsabwesenheiten, zu erfragen. Zur Tarnung wird als Grund des Anrufs eine Geschichte erzählt, die die Preisgabe der Informationen als sinnvoll und wichtig erscheinen lässt. Gängige Legenden der rhetorisch gewandten Anrufer sind z.B. die Warnung vor Betrügern, die Festnahme von Tätern, oder das Bevorstehen von Straftaten.
Die Polizei empfiehlt daher:
- Notieren sie sich die Nummer des Anrufers - Prägen sie sich Stimme/ Dialekt und andere Auffälligkeiten gut ein - Geben sie KEINE persönlichen Informationen heraus - Informieren sie im Anschluss des Gesprächs die ( richtige ) Polizei
Falls sie sich nicht sicher sind, ob die richtige oder falsche Polizei am Apparat ist, folgen hier ein paar grundsätzliche Hinweise zur Arbeit der Polizei:
Grundsätzlich ist die Rufnummer der Polizei im Display sichtbar.
Polizeibeamte erfragen am Telefon nicht ihre Kontodaten und Aufbewahrungsorte für Sparbücher, Schmuck oder Ähnlichem.
Polizeibeamte nennen ihren Namen, ihre Dienststelle, sowie auf Nachfrage auch ihre Rückrufnummer. Zusätzlich ist ein Rückruf über die Vermittlung der örtlichen Polizeidienststelle ( Rufnummer steht im Telefonbuch ) und die Durchstellung zu dem jeweiligen Sachbearbeiter möglich.
2. "Bewerbungs-Trojaner"
Aktuell mehren sich in Niedersachsen die gemeldeten Fälle des sogenannten "Bewerbungstrojaners". Dabei handelt es sich um eine Schadsoftware ( Ransomware ), die mittels eines E-Mail-Anhangs u.a. an Unternehmen versendet wird.
Bei allen Vorfällen wird vorgetäuscht, eine Bewerbung an das betroffene Unternehmen senden zu wollen. Die E-Mails enthalten das Wort "Bewerbung" in der Betreffzeile mit angeblichen Bewerbungsunterlagen in diversen Formaten wie z.B. Word, PDF, ZIP. In den mitgeschickten Anhängen befindet sich die Schadsoftware, bei der es sich um sogenannte Verschlüsselungstrojaner handelt. Die Schadsoftware aktiviert sich bei, bzw. nach dem Öffnen der Dateien und beginnt mit der Verschlüsselung der lokalen Dateien und Verzeichnisse. Je nach Variante der Schadsoftware kann diese auch Dateien und Ordner auf eingebundenen Netzlaufwerken auf anderen Rechnern bzw. Servern verschlüsseln.
Anti-Schadsoftware-Programme haben derzeit Schwierigkeiten, die neuen Varianten zu erkennen, da die Schadsoftware durch die Angreifer immer wieder so geändert wird, damit diese nicht erkannt wird.
Die Polizei empfiehlt daher:
Überprüfen sie Anhänge sorgfältig auf Plausibilität noch vor dem Öffnen.
Öffnen sie verdächtige Anhänge nicht.
Sollte es doch zu einem Schaden gekommen sein, trennen sie Internet- sowie Stromverbindung vom Rechner und lassen sie die betroffenen Rechner/ Netzwerke von einem Fachmann überprüfen. Eine Datenwiederherstellung ist allerdings in den meisten Fällen nicht möglich. Als Vorsichtsmaßnahme wird angeraten, wichtige Daten regelmäßig (täglich) auf externen Festplatten zu sichern. Optimal ist die Nutzung von zwei Festplatten im täglichen Wechsel. Aber Achtung: die externen Festplatten müssen nach der Sicherung unbedingt vom PC getrennt werden, da aktuelle Trojaner, wie z.B. Locky, verbundene Sicherungslaufwerke identifizieren und ebenfalls verschlüsseln.
Bei darüber hinausgehenden Fragestellungen wenden sie sich bitte ebenfalls an einen IT-Fachmann.
Schierarndt, PK
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Goslar
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 05321/339104
E-Mail: pressestelle@pi-gs.polizei.niedersachsen.de