POL-TUT: Vorfahrtsverletzung führt zu mindestens 5.000 Euro Sachschaden

20.09.2016 – 16:25

Horb a. N. (ots) - Mindestens 5.000 Euro Sachschaden ist die Bilanz einer Vorfahrtsverletzung am Dienstagmittag, kurz vor 12.00 Uhr, an der Kreuzung Isenburger Straße / Ziegelburgstraße unweit zur Einmündung in die Bundesstraße 32. Ein 44-jähriger LKW-Lenker wollte von der Ziegelburgstraße nach links in Richtung Bundesstraße abbiegen, übersah allerdings den Ford eines 79-Jährigen, der ebenfalls in Richtung Bundesstraße fuhr. Beide Fahrzeuge stießen im Kreuzungsbereich zusammen. Glücklicherweise wurde bei dem Verkehrsunfall niemand verletzt. Während der Ford stark beschädigt wurde, entstand am LKW kaum Schaden.

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