Schwerte (ots) - Am 20.09.2016 veröffentlichte die Kreispolizeibehörde Unna auf Beschluss des Amtsgerichts Hagen eine Öffentlichkeitsfahndung. Hintergrund war eine Unterschlagung von Bargeld am 10.06.2016 an einem Geldautomaten am Schwerter Rosenweg. Der abgebildete Tatverdächtige meldete sich bei der Polizei. Die Öffentlichkeitsfahndung wird daher zurückgenommen. Medien und soziale Netzwerke werden gebeten, die Lichtbilder der Öffentlichkeitsfahndung nicht weiter zu verbreiten und aus den Archiven zu entfernen.
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