Chemnitz (ots) - Die Bundespolizei appelliert: "Bahnanlagen sind keine Spielplätze!"
Das Betreten von Gleisanlagen ist nicht nur äußerst lebensgefährlich sondern auch verboten. Auch wenn ein Foto auf Bahngleisen oder eine Abkürzung über die Schienen noch so ungefährlich und verlockend erscheint - bitte bleibt den Bahnanlagen fern! Ihr begebt euch in Lebensgefahr! Züge können, anders als Fahrzeuge auf der Straße, nicht ausweichen und haben aufgrund ihrer großen Masse einen Bremsweg von bis zu 1.000 Metern. Auch sind moderne Züge wesentlich leiser als ihre Vorgängermodelle und daher erst zu spät zu hören.
Erwachsene sollten grundsätzlich Ihrer Vorbildfunktion gegenüber Kindern gerecht werden und offenen mit ihren Kindern über die tödlichen Gefahren sprechen.
Anlass zu diesem erneuten Appell der Bundespolizei war eine Meldung am 21.09.2016 um 16:33 Uhr, dass sich auf der Beckerbrücke an der Annaberger Straße Kinder im Gleis befinden. Sofort wurde die Streckensperrung der Strecke 6258 Dresden - Werdau veranlasst. Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Chemnitz eilten vor Ort, konnten aber keine Kinder mehr feststellen. Nach 30 Minuten konnte die Strecke um 17:05 Uhr für den Bahnverkehr wieder freigegeben werden.
Polizeioberkommissar Andre´ Leistner - verantwortlich für Polizeiliche Kriminalprävention in der Bundespolizeiinspektion Chemnitz: "Jeder Unfall ist einer zu viel. Wir wollen nur, dass alle Kinder wieder gesund und munter vom Spielen nach Hause kommen."
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