Stand: 23.09.2016, 15:30 Uhr
Landkreis Bautzen
Polizeirevier Bautzen
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Polizeidirektion Görlitz verlängert Kontrollbereich
Bezug: 4. Medieninformation vom 16. September 2016
Bautzen
16.09.2016, 17:00 Uhr - 04.10.2016, 10:00 Uhr
Die Polizeidirektion Görlitz verlängert mit Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern den seit dem 16. September 2016 geltenden Kontrollbereich um den Bautzener Kornmarkt. Die polizeiliche Maßnahme gemäß Paragraf 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 des Sächsischen Polizeigesetzes gilt nunmehr eine weitere Woche bis zum 4. Oktober 2016 um 10:00 Uhr
Zweck des Kontrollbereichs ist die Verhinderung von schweren Straftaten, die in Paragraf 100a der Strafprozessordnung beschrieben sind. Dabei geht es insbesondere um
Straftaten der Volksverhetzung gemäß Paragraf 130 Strafgesetzbuch, des Raubes gemäß Paragraf 249 Strafgesetzbuch, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion gemäß Paragraf 308 Strafgesetzbuch sowie Verstöße gegen das Versammlungsgesetz gemäß Paragraf 28 Sächsisches Versammlungsgesetz.Jeder, der sich innerhalb des angegebenen Bereichs befindet, kann von Polizisten jederzeit angehalten und kontrolliert werden. Dabei können auch die Personalien festgestellt werden. Zur Klärung der Identität kann der Betroffene festgehalten und zur Dienststelle gebracht werden.
Der Kontrollbereich wird wie folgt begrenzt: (siehe angefügte Karte)
Anlage: Kartenausschnitt des Kontrollbereichs (tk)
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