PD Görlitz – Bautzen: Polizeidirektion Görlitz verlängert Kontrollbereich

Inhalt Bautzen: Polizeidirektion Görlitz verlängert Kontrollbereich Verantwortlich: Thomas Knaup (tk)
Stand: 23.09.2016, 15:30 Uhr

 

Landkreis Bautzen
Polizeirevier Bautzen
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Polizeidirektion Görlitz verlängert Kontrollbereich

Bezug: 4. Medieninformation vom 16. September 2016

Bautzen
16.09.2016, 17:00 Uhr - 04.10.2016, 10:00 Uhr

Die Polizeidirektion Görlitz verlängert mit Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern den seit dem 16. September 2016 geltenden Kontrollbereich um den Bautzener Kornmarkt. Die polizeiliche Maßnahme gemäß Paragraf 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 des Sächsischen Polizeigesetzes gilt nunmehr eine weitere Woche bis zum 4. Oktober 2016 um 10:00 Uhr

Zweck des Kontrollbereichs ist die Verhinderung von schweren Straftaten, die in Paragraf 100a der Strafprozessordnung beschrieben sind. Dabei geht es insbesondere um

Straftaten der Volksverhetzung gemäß Paragraf 130 Strafgesetzbuch, des Raubes gemäß Paragraf 249 Strafgesetzbuch, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion gemäß Paragraf 308 Strafgesetzbuch sowie Verstöße gegen das Versammlungsgesetz gemäß Paragraf 28 Sächsisches Versammlungsgesetz.

Jeder, der sich innerhalb des angegebenen Bereichs befindet, kann von Polizisten jederzeit angehalten und kontrolliert werden. Dabei können auch die Personalien festgestellt werden. Zur Klärung der Identität kann der Betroffene festgehalten und zur Dienststelle gebracht werden.


Der Kontrollbereich wird wie folgt begrenzt: (siehe angefügte Karte)

im Norden durch die verlängerte Steinstraße, die Reichenstraße und die Heringstraße abgekürzt in Luftlinie über die alte Wasserkunst bis zur Hauptspree (jeweils einschließlich der Straßen und Gehwege); im Osten durch die Kurt-Pchalek-Straße, die Tuchmacherstraße und die Wallstraße (jeweils einschließlich der Straßen und Gehwege); im Süden durch die Schilleranlagen verlängert bis zur Hauptspree (jeweils einschließlich der Straßen und Gehwege); im Westen durch die Hauptspree inklusive der Friedensbrücke.

Anlage: Kartenausschnitt des Kontrollbereichs (tk)


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