POL-DEL: Pressemeldung der Polizei Delmenhorst vom 25.09.2016

25.09.2016 – 08:13

Delmenhorst (ots) - Delmenhorst: Trunkenheitsfahrt

Am 24.09.2016, um 16.20 Uhr, meldeten Zeugen einen offensichtlich stark alkoholisierten Radfahrer, der die Sven-Hedin-Straße in Delmenhorst befuhr und aufgrund seiner Trunkenheit gestürzt ist. Die verständigten Polizeibeamten konnten den 47- jährigen Fahrradfahrer (aus Delmenhorst) im Hasporter Damm antreffen und kontrollieren. Zu diesem Zeitpunkt schob der Mann sein Rad. Ein Atemalkoholtest ergab 2,09 Promille. Daraufhin wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutentnahme durchgeführt.

Delmenhorst: betrunkene PKW-Fahrerin fährt gegen geparkten PKW

Am 24.09.2016, um 12.15 Uhr, befuhr eine 39-jährige Frau (aus Delmenhorst) mit einem PKW Toyota die Düsternortstraße in Delmenhorst in Richtung stadtauswärts. In Höhe von Haus Nr. 222 kam sie nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen auf dem Parkstreifen stehenden PKW Ford. An den Fahrzeugen entstand ein geschätzter Schaden in Höhe von 2.500 Euro. Während der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass die Unfallverursacherin unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein Atemalkoholtest ergab 2,70 Promille. Weiterhin zeigte die Frau einen gefälschten irischen Führerschein vor. Auch der Halter des Toyota wusste nichts von der Inbetriebnahme seines PKW. Daraufhin wurde die Weiterfahrt untersagt, eine Blutentnahme durchgeführt und der gefälschte Führerschein sichergestellt. Gegen die Unfallverursacherin wurden Strafverfahren wg. Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges eingeleitet.

Delmenhorst: betrunkener PKW-Fahrer fährt gegen geparkten PKW

Am 25.09.2016, um 02.40 Uhr, befuhr ein 43-jähriger PKW-Fahrer (aus Delmenhorst) mit seinem Ford die Feldstraße in Delmenhorst in Richtung Bremer Straße. In Höhe von Haus Nr. 3 geriet der Mann auf die linke Fahrbahnseite und prallte gegen einen geparkten PKW Mini Cooper, der am Fahrbahnrand stand. An den Fahrzeugen entstand ein geschätzter Schaden in Höhe von 3.500 Euro. Während der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der Unfallverursacher unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein Atemalkoholtest ergab 1,02 Promille. Daraufhin wurde die Weiterfahrt untersagt, eine Blutentnahme durchgeführt und der Führerschein sichergestellt.

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