Goslar (ots) - Bei sonnigem Wetter und hohem Besucherandrang im Harz führte die Polizeiinspektion Goslar mit Unterstützung des TÜV Nord und des Landkreises Goslar am Sonntag, 25.09.2016, eine Motorradkontrolle im Rahmen der Kooperation der Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unter dem seit sechs Jahren bestehendem Motto "Sicher durch den Harz" durch.
Im Rahmen dieser Kontrollen wurden an verschiedenen Strecken im Harz, die zuvor als Unfallhäufungslinien aufgefallen waren, Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.
Weiterhin wurden auf der B 498 zwischen Dammhaus und Altenau vornehmlich Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer kontrolliert. Hier wurden neben technischen Kontrollen der mitgeführten Motorräder auch viele Gespräche mit präventiven Charakter geführt. Die Beamtinnen und Beamten der PI Goslar teilten dabei die Flyer der Aktion "Sicher durch den Harz" aus und wiesen die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern auf die Gefahren des Motorradfahrens im Harz hin.
Bei diesen Kontrollen, die im Zeitraum von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgeführt wurden, vielen 459 Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch ihre überhöhte Geschwindigkeit auf. Hiervon waren 172 Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer betroffen.
12 Kräder waren dabei so schnell, dass die jeweiligen Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer mit einem Fahrverbot rechnen müssen. Die schnellsten gemessenen Geschwindigkeiten betrugen im Bereich der B 241 zwischen Erbprinzentanne und Clausthal-Zellerfeld 131 km/h bei erlaubten 70 km/h und im Bereich der B 498 zwischen Dammhaus und Altenau 116 km/h bei erlaubten 60 km/h.
Bei den technischen Begutachtungen der kontrollierten Motorräder wurden 41 Verstöße festgestellt. So wurden z.B. geräuschmindernde und vorgeschriebene "Schalldämpfer" (sog. db-Killer) vor Beginn der Fahrt ausgebaut (siehe Foto) oder die amtlichen Kennzeichen waren in einem falschen Winkel an das Motorrad angebracht. In sechs Fällen war die erforderliche Profiltiefe der Reifen nicht mehr gegeben. Auf diese Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer kommen zum Teil empfindliche Bußgelder zu. Um die Gewähr zu haben, dass die festgestellten Missstände behoben werden, wurden in 15 Fällen Mängelmeldungen durch die feststellenden Beamtinnen und Beamten erstellt, die unter Setzung einer Frist den Verkehrssünder dazu anhalten, den regelkonformen Zustand des Fahrzeugs wieder herzustellen.
Martin Schulze, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Goslar
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