Siegburg (ots) - Am Samstag, den 01.10.2016 gegen 13:20 Uhr befuhr ein Linienbus (Linie 527) die Frankfurter Straße in Siegburg aus Hennef in Richtung Siegburg Bahnhof. Er hielt an der Haltestelle Wilhelm-Ostwald-Straße, wo ein 12-jähriges Kind, welches einen Einkaufstrolley und eine Einkaufstasche mitführte zusteigen wollte. Das Kind, welches sich nicht mit den Einkäufen durch den Mittelgang bewegen wollte, beabsichtigte hinten einzusteigen. Der 43-jährige Busfahrer öffnete aufgrund der bestehenden Dienstanweisung die hintere Türe nicht. Der 12-jährige stieg daraufhin vorne ein, löste eine Fahrkarte, äußerte aber seinen Unmut darüber nicht hinten einsteigen zu können. Es entstand ein immer lauter werdendes Streitgespräch, in das sich ein 46-jähriger weiblicher Fahrgast aus Siegburg einmischte und hierzu von ihrem Sitzplatz aufstand. Der Bus fuhr aus der Haltebucht und reihte sich im fließenden Verkehr ein. Der Busfahrer, der über die respektlosen Äußerungen des Kindes verärgert war, beabsichtigte nach eigenen Angaben anzuhalten, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den respektlosen Jungen des Busses zu verweisen. Hierzu führte er lt. Angaben von unbeteiligten Zeugen eine Vollbremsung durch, obwohl es hierzu verkehrsbedingt keinen Anlass gab. Durch das starke Abbremsen konnten sich die 3 im Bus stehenden Fahrgäste nicht auf den Beinen halten. Der 12-jährige stürzte entlang des Mittelgangs und stieß sich den Kopf am Kassenautomaten. Die ins Streitgespräch involvierte Siegburgerin zog sich ein Brillenhämatom zu, konnte sich aber nicht erinnern wo sie sich angestoßen hatte, eine 34-jährige Henneferin, die mit ihrem Kinderwagen im weiträumigen Stehbereich vor dem Hinterausgang stand, prallte gegen die eine der Umgrenzungsstangen. Der Kinderwagen stürzte nicht um. Während die beiden Frauen sich nur leicht verletzten, wurde der 12-jährige mittels Rettungswagen in die Kinderklinik verbracht, konnte dort aber nach ambulanter Behandlung entlassen werden. Aufgrund der Zeugenaussagen muss davon ausgegangen werden, dass der starke Bremsvorgang mit Absicht, ohne erforderlichen Grund durchgeführt wurde. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Führerschein des Busfahrers beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt. Die RSVG kümmerte sich um einen Ersatzbusfahrer (Zi)
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