A 7 Neumünster (ots) - 160927-1 pdnms Transport ohne gültige Genehmigung wurde teuer
A 7 Neumunster / Am 04.10.2016, gegen 10.30 Uhr wurde eine Funkstreife des Polizeiautobahnreviers Neumünster (PAR) auf der A 7, kurz vor der AS Neumünster Nord auf einen Pkw aufmerksam, der als Gefahrguttransport mit radioaktivem Material gekennzeichnet war. Die Fahrzeugkontrolle wurde beim nahen PAR Neumünster durchgeführt. Der 49-jährige Fahrer war im Auftrag eines Transportunternehmens unterwegs und transportierte zwei bereits benutzte radioaktive Quellen (Krebstherapie) aus zwei Kliniken in Schleswig-Holstein zurück zum Hersteller der Quellen in Frankreich. Das Fahrzeug unterlag dem Gefahrgut-recht: es fehlten ein Feuerlöscher, ein Unterlegkeil sowie ein Warnzeichen als Pflichtaus-stattung des Fahrzeuges. Die Ladung war nicht ausreichend gegen Verrutschen während der Fahrt gesichert. Laut Strahlenschutzverordnung war für den Transport eine gesonderte Genehmigung erforderlich. Die vorgelegte Genehmigung war für die Transportfirma wegen einer nicht vorab durchgeführten Sicherheitsüberprüfung des Fahrers durch die zuständige Genehmigungsbehörde außer Kraft gesetzt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde wurde der weitere Transport am PAR Neumünster zunächst untersagt. Die Genehmigungsbehörde entsandte einen zugelassenen Fahrer, der die Ladung übernehmen sollte. Den 49-jährigen erwartet nun eine Geldbuße in Höhe von 600 Euro. Die beteiligten Transportfirmen werden über die Genehmigungsbehörde belangt werden.
Rainer Wetzel
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