Vorsicht „Rip-Deal“ – Geschäftsmann in Mailand um Gold im Wert von 40.000 Euro gebracht – Tipps der Polizei
UNTERFRANKEN. Dreiste Straftäter haben einen Geschäftsmann aus dem Raum Schweinfurt um Gold im Wert von rund 40.000 Euro gebracht. Sie hatten ihm vorgetäuscht, seine im Internet angebotenen Maschinen kaufen zu wollen. Ein Vermittler lockte ihn nach Mailand. Dort schlugen die Täter zu und entwendeten die Tasche des Geschäftsmannes samt Inhalt. Die Kripo Schweinfurt ermittelt.
Bereits seit längerer Zeit hatte der Geschäftsmann aus dem Schweinfurter Raum auch über das Internet Maschinen zum Kauf angeboten. Als Vermittler für einen vermeintlichen Kaufinteressenten aus Israel meldete sich dann ein Mann bei ihm per E-Mail. Die Verkaufsverhandlungen mit dem Mittler schritten in der Folge voran, so dass man sich in Mailand zu einem Vorgespräch traf und letztlich ein Geschäft im Auftragsvolumen in Höhe von 1,6 Millionen Euro samt Provision für den Vermittler vereinbarte.
Bei einem erneuten Treffen in einer Mailänder Bar mit dem angeblichen Mann aus Israel Anfang Juli 2016 hatte der Geschäftsmann auch die aus einem Kilogramm Gold bestehende Provision dabei. Bei deren Vorzeigen nahmen ihm die Begleiter des angeblichen Vermittlers die Tasche mit dem Gold jedoch ab und fuhren mit einem Pkw davon.
In der Folgezeit stellte sich heraus, dass das Geschäft von Anfang an nur zu kriminellen Zwecken vorgetäuscht war. Der Geschäftsmann erstattet Ende September bei der Kripo Schweinfurt Strafanzeige. Die Ermittlungen laufen jetzt.
Die Polizei mahnt zur Vorsicht bei derartigen Geschäften. Um nicht Opfer der dreisten Straftäter zu werden, hat die Polizei folgende Tipps:
Seien Sie besonders vorsichtig, wenn ein Käufer bereitwillig auf den von Ihnen veranschlagten Kaufpreis eingeht, ohne zu verhandeln.
Seien Sie misstrauisch, wenn die Kaufzusage ohne vorherige Besichtigung des Kaufobjektes erfolgt.
Stellen Sie die Personalien Ihrer Geschäftspartner fest. Geben Sie sich nicht mit einer (ausländischen) Handynummer zufrieden
Lassen Sie sich stets Ausweisdokumente Ihres Geschäftspartners zeigen und notieren Sie die Daten.
Überprüfen Sie, wer Ihr Geschäftspartner ist und wer dahinter steht. Gibt es die Firmen?
Lassen Sie sich von dem scheinbar seriösen Aussehen und Auftreten der Täter nicht beeindrucken.
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Bei unseriösen Angeboten steht nur der Täter unter Zeitdruck
Höchste Alarmstufe besteht, wenn die Geschäftsabwicklung im Ausland stattfinden soll. (Sprachprobleme, Gerichtsstand, Anzeigenerstattung)
Erstatten Sie eine Anzeige, selbst wenn Sie nur einen solchen Kontakt hatten, ohne bereits betroffen zu sein.
Audiodatei
O-Ton des Pressesprechers Michael Zimmer, Dauer 2:11 Min.
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