Paderborn (ots) - (mb) Schmerzhaft hat ein 15-Jähriger am Sonntagabend feststellen müssen, dass radeln und "daddeln" nicht zusammenpasst und deswegen auch verboten ist.
Der Jugendliche fuhr um 18:40 Uhr mit seinem Fahrrad "einhändig" auf dem Gehweg an der Erzbergerstraße in Richtung Elsener Straße. In der anderen Hand hielt er sein Handy und bediente das Gerät - einhändig. Dadurch abgelenkt bemerkte er ein im Baustellenbereich auf dem Gehweg platziertes Verkehrsschild zu spät. Er kollidierte mit dem Schilderständer und schlug mit dem Kopf gegen das Stahlrohr. Da der Junge keinen Helm trug, der im Gegensatz zum Handy während des Radfahrens durchaus benutzt werden dürfte, zog er sich eine Platzwunde an der Stirn zu. So musste der verletzte Radler mit einem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden. Es ist bestimmt auch kein Trost, dass der Unfall vermutlich nicht passiert wäre, wenn der Verunglückte nicht verbotswidrig auf dem Gehweg sondern auf der Straße gefahren wäre - denn da stand kein Schild im Weg, ist aber im "Handy-Blindflug" genauso gefährlich.
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