Ulm (ots) - Gegen 16.40 Uhr fuhr ein 60-Jähriger von der Wilhelmstraße nach links in die Bergstraße. Die Ampel zeigte für ihn Grün. Allerdings warnte ihn gelbes Blicklicht vor Fußgängern. Ein 75 Jahre alter Fußgänger hatte nämlich auch grünes Licht an der Ampel. Er war gerade dabei, die Bergstraße zu überqueren. Der 60-Jährige sah den Fußgänger nicht und prallte mit seinem Wagen gegen ihn. Der 75-Jährige stürzte und erlitt schwere Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte ihn in ein Krankenhaus. Die Polizei ermittelt nun wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Hinweis der Polizei: Ampeln entbinden auch bei grünem Licht nicht von der Sorgfaltspflicht. Autofahrer, die bei Grün abbiegen, müssen auf Fußgänger achten, die bei Grün die Straße überqueren. Oft werden die Fahrer durch gelbes Blinklicht auf die Gefahr für Fußgänger hingewiesen. Auch Fußgänger müssen auf den querenden Verkehr achten, bevor sie auf die Fahrbahn treten. Durch Aufmerksamkeit, Vorsicht und gegenseitige Rücksicht können solche Unfälle verhindert werden.
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