Wilhelmshaven (ots) - Varel. Am Dienstagabend, gegen 19:00 Uhr, wurde eine Funkstreifenwagenbesatzung auf einen Rollerfahrer aufmerksam, der die Mühlenstraße in Richtung Hafen befuhr. Im Rahmen einer Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich um ein Kleinkraftrad (45 km/h) handelte, welches zum Führen die Fahrerlaubnisklasse AM erfordert. Der 16-jährige Fahrzeug-Führer aus Varel konnte jedoch lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Um das Fahrzeug mit einer Mofa-Prüfbescheinigung führen zu können, muss er nun die Drosselung des Motors durch eine Fachwerkstatt nachweisen.
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