Rhein-Kreis Neuss (ots) - Erstmalig kam es am Wochenende (Samstag 22.10. / Sonntag 23.10.) im Rhein-Kreis Neuss zu Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit dem Auftreten von (unter anderem) als Clown maskierten Personen. Das Treiben sogenannter "Gruselclowns" ist seit Wochen Thema in den Medien und in sozialen Netzwerken. In Folge dessen fühlen sich offenbar immer mehr Nachahmer zu makabren Scherzen berufen. Doch die Polizei warnt Neugierige:
Passanten oder Verkehrsteilnehmer als Clown verkleidet teils erheblich zu erschrecken, kann ordnungs- oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben und ist kein harmloser "dumme Jungen Streich".
So müssen drei Neusser im Alter von 18 bis 19 Jahren sich einem Ordnungswidrigkeitenverfahren stellen, nachdem sie verdächtig sind, in der Nacht zu Sonntag (23.10.), gegen 00:40 Uhr, Autofahrer an der Adolfstraße in Neuss erschreckt und zu Fuß verfolgt zu haben. Dabei trugen sie "Anonymusmasken". Polizeibeamte konnten die jungen Männer dank Zeugenhinweisen antreffen und ihre Personalien feststellen.
Nach einem Unbekannten, der am Samstagabend (22.10.), gegen 22:20 Uhr, in Korschenbroich an der Straße "Weißer Weg" als Clown auftrat, sucht die Polizei aktuell noch. Der vermutlich männliche Täter näherte sich einem Passanten von hinten und hielt einen Gegenstand in der Hand, den der Zeuge später als Machete beschrieb. Die Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Unbekannte war etwa 190 Zentimeter groß und trug einen Ganzkörperanzug, der blau / gelb / rot gestreift und mit Stoff-Frottee Knöpfen besetzt war. Sein Gesicht bedeckte eine "böse Clown-Maske" mit spitzen Zähnen und aufgemaltem Blut an der Mundpartie. Der Täter trug eine Clown typische Perücke mit roten Haaren und Halbglatze.
Zeugenhinweise nimmt die Kripo unter der Telefonnummer 02131-3000 entgegen.
Es häufen sich zudem Falschmeldungen zu "Gruselclowns", die die Bevölkerung zusätzlich verunsichern. Ein Beitrag, der in sozialen Netzwerken kursiert, wonach es am Freitag (21.10.), um 23:46 Uhr, in Neuss eine "Killer Clown Attacke" auf Jugendliche am Niedertor gegeben haben soll, lässt sich durch die Polizei nicht belegen.
Deswegen: Lassen Sie sich nicht durch Darstellungen in den sozialen Netzwerken beeinflussen. Ein Verbreiten von "Fakemeldungen" kann weite Teile der Bevölkerung verunsichern. Daher bittet die Polizei, diese nicht zu teilen.
Wer Opfer eines Übergriffes durch verkleidete Personen wird, sollte keine Scheu haben, den Notruf der Polizei (110) zu wählen. Selbstjustiz darf nicht das Mittel der Wahl sein und kann, neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, auch eine zusätzliche Gefahr, durch die Eskalation der Situation bergen.
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