Ulm (ots) - Zwischen Freitagnachmittag und Samstagabend fuhr ein Unbekannter gegen eine Mauer in der Lessingstraße in Gingen. An der Gartenmauer entstand dabei rund 1.000 Euro Schaden. Um diesen kümmerte sich der Verursacher jedoch nicht und fuhr weiter.
Auch in Gruibingen wollte ein Fahrer nicht zu seinem Fehler stehen. Zwischen Freitagnachmittag und Samstagmorgen streifte er einen Renault. Dieser stand am Fahrbahnrand in der Kupfergasse. Der Unbekannte hinterließ rund 500 Euro Schaden an dem Wagen.
In beiden Fällen ermittelt die Polizei in Geislingen (07331/93270) wegen Unfallflucht. Sie sicherte an den beschädigten Fahrzeugen Spuren.
Hinweis der Polizei: Wer nach einem Unfall einfach weiter fährt, begeht eine Straftat. Wenn der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend ist, muss der Verursacher warten, bis dieser kommt. Andernfalls muss er die Polizei informieren. Ein Zettel mit Namen und Anschrift, der an die Windschutzscheibe geklemmt wird, reicht nicht aus. Geldstrafen, Punkte, der Entzug der Fahrerlaubnis und in besonders schweren Fällen Haftstrafen können die Folge von Unfallflucht sein.
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