Sechs leicht verletzte Ordnungshüter nach Widerstand in Diskothek
ASCHAFFENBURG. Zwischen einer 22-Jährigen und drei 19-, 20- und 21-jährigen jungen Männern kam es am Samstag um 01:50 Uhr in einer Diskothek in der Heinsestraße zu einer tätlichen Auseinandersetzung, in welcher die junge Dame auch mit Flaschen auf die drei jungen Männer warf.
Als schließlich eine Streife der Polizeiinspektion Aschaffenburg den Sachverhalt vor Ort aufnehmen und klären wollte, steigerte sich die Aggression der drei geschädigten jungen Männer aus unerklärlicher Weise immer weiter gegen die Beamtin und ihren Kollegen. Daher wurde allen drei ein Gewahrsam angedroht, sollten sie sich nicht beruhigen. Als der 19-Jährige daraufhin schließlich eine, nach dem Strafgesetzbuch verbotene, Parole äußerste und eine ebenfalls verbotene Grußformel zeigte, wurde dieser in polizeilichen Gewahrsam genommen und sollte zum Streifenwagen geführt werden.
Dies wollten jedoch offensichtlich weder der 19-Jährige noch seine beiden Begleiter. Der Festgenommene versuchte sich durch Winden und Drehen aus den Griffen der beiden Beamten zu befreien, was durch den 20- und 21-Jährigen unterstützt wurde. Im Zuge dieser Festnahme schlug der 19-Jährige dann der Polizeibeamtin in den Unterleib, wodurch diese so starke Schmerzen erlitt, dass sie ins Klinikum Aschaffenburg gebracht werden musste. Alle drei konnten schließlich unter Mithilfe von weiteren hinzugerufenen Streifen der Aschaffenburger Polizei, sowie einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes überwältigt und gefesselt werden.
Im Zuge der Festnahme der drei Widersacher wurden zusätzlich zu der Beamtin drei weitere Polizisten, der Mitarbeiter des Ordnungsamtes und ein Mitarbeiter der Sicherheitswacht, leicht verletzt. Der Ordnungsamt Mitarbeiter musste ebenfalls im Klinikum medizinisch versorgt werden. Die verletzte Polizistin und der Kollege des Ordnungsamtes mussten ihren Dienst in der Nacht abbrechen, die drei Polizisten und der Mitarbeiter der Sicherheitswacht konnten ihn weiterführen. Gegen die drei jungen Männer wird nun unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Gefangenenbefreiung ermittelt.