Ergänzung zum Tötungsdelikt im Harz
Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis ist von einer Tatzeit zwischen Mai 1994 und September/Oktober 1995 auszugehen. Die Tat stellt sich nach derzeitiger rechtlicher Würdigung als Totschlag dar. Nach dem Strafgesetzbuch verjährt Totschlag nach 20 Jahren. Die Tat ist also heute verjährt. Es konnten ...